Es besteht in Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Bitte halten Sie insbesondere im Warte- und Anmeldebereich das Abstandsgebot von 1,5-2m ein und beaufsichtigen Sie Ihre Kinder.
Wir bemühen uns um konsequente Umsetzung unseres Hygienekonzeptes zur Minimierung der Infektionsgefahr in der Praxis.
Bitte stellen Sie akut erkrankte Kinder, insbesondere mit Erkältungssymptomen oder Fieber, nicht sofort in der Arztpraxis vor, sondern stimmen mit uns telefonisch das Vorgehen ab. Informieren Sie uns bitte, wenn in den letzten 14 Tagen vor der Vorstellung des Kindes ein Kontakt zu einem bestätigten Coronavirusfall bestand.
Wenn Ihr Kind wegen Husten und Atembeschwerden vorgestellt werden soll und es eine Inhalationshilfe (Vortex) von einer früheren Inhalationsbehandlung besitzt, bitten wir Sie, die Inhalationshilfe zur Behandlung mitzubringen.